Navigation

Veranstaltungspartner

Hessen Nanotech
nanonet

Sponsoren

NNH
Nanogate

Veranstalter

Supporter 2008

hielscher
plasmachem
IP 24
nanoproofed

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist mittels übersandten Ausstellervertrags unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen und verbindlich. Der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Vertrag ist an G+J Expomedia Events GmbH zurückzusenden. Der Vertrag mit G+J Expomedia Events GmbH kommt mit Rücksendung der Rechnung/Bestätigung zustande.

(2) Anmeldungen bzw. Bestellungen von Dienstleistungen oder technischen Anschlüssen werden nur entgegengenommen, wenn sie auf den entsprechenden Formularen eingereicht werden.

(3) Anmeldungen unter Angabe von Bedingungen oder Vorbehalten werden nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von G+J Expomedia Events GmbH bestätigt wurde.

(4) Besondere Platzwünsche werden soweit als möglich berücksichtigt. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. In jedem Fall gilt, dass die Fläche nach Eingangsdatum vergeben wird. Es kann vorkommen, dass die Fläche noch vor Anmeldeschluss ausgebucht ist. In diesem Fall kommt der Vertrag nicht zustande.

(5) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden von G+J Expomedia Events GmbH nicht anerkannt.

2. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände

(1) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung Dritten (= Mitaussteller) zu überlassen.

(2) Für jeden Mitaussteller fallen Kosten für die Anmeldung und Katalogeintrag an.

(3) Der Hauptaussteller haftet gegenüber G+J Expomedia Events GmbH für alle durch ihn oder den Mitaussteller entstandenen Kosten und Schäden.

(4) Einen ohne Zustimmung von G+J Expomedia Events GmbH erfolgte Aufnahme von Mitausstellern berechtigt G+J Expomedia Events GmbH, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen. Der Standmieter verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu.

(5) Die Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert. In Höhe der Kosten erwirbt G+J Expomedia Events GmbH ein Pfandrecht an die eingelagerten Sachen. Diese dürfen nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug der Kosten überwiesen.

(6) Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von G+J Expomedia Events GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(7) Der Aussteller stellt G+J Expomedia Events GmbH von sämtlichen Schadensersatzansprüchen des unberechtigten Mitausstellers frei.

3. Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Dem Aussteller entstehen für die Teilnahme Kosten aus folgenden Positionen:

  1. Anmeldegebühr

  2. Flächenmiete

  3. Standgestaltung (falls per Anmeldung ausdrücklich gebucht)

  4. Dienstleistungsbestellungen

  5. Pflichteintragung in den Ausstellerkatalog und Internetlisting

(2) Für Bestellungen zu Position 3 und 4, die nach dem dafür festgesetzten Termin bei G+J Expomedia Events GmbH eingehen, werden Verspätungszuschläge von 50% berechnet.

(3) Nach der Anmeldung zur Ausstellung erhält der Aussteller eine Rechnung über seine Beteiligungskosten. Von diesem Rechnungsbetrag sind 50% sofort ohne Abzug fällig- wenn nicht anders ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt, der Restbetrag bis spätestens zwei Monate vor Messebeginn zu überweisen.

(4) Eine Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt G+J Expomedia Events GmbH, vom Vertrag zurückzutreten. Der Aussteller wird in diesem Fall mit einem Betrag entsprechend der Staffelung in Ziffer 4 Abs.(3) belastet.

(5) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen hat G+J Expomedia Events GmbH am eingebrachten Ausstellergut und anderweitiger Standausrüstung ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. Die Gegenstände können auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert werden. Diese können von G+J Expomedia Events GmbH nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen.

(6) Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von G+J Expomedia Events GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Rücktritt /Kündigung

(1) Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt G+J Expomedia Events GmbH dem Aussteller ein vertragliches Rücktrittsrecht.

(2) Ein Rücktritt von Ausstellervertrag (Anmeldung) muss schriftlich erfolgen und ist erst mit Posteingang bei G+J Expomedia Events GmbH wirksam.

(3) Dabei hat der Aussteller folgende Beträge zu entrichten:

  • bis 6 Monate vor Messebeginn werden 25% des vereinbarten Ausstellerbetrages (Fläche und Technik) berechnet.

  • bis 3 Monate vor Messebeginn werden 50% des vereinbarten Ausstellerbetrages (Fläche und Technik) berechnet.

  • bei späterem Rücktritt den gesamten vereinbarten Ausstellerbetrag (Fläche und Technik)

5. Gewährleistung

Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der G+J Expomedia Events GmbH unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag schriftlich mitzuteilen, so dass G+J Expomedia Events GmbH etwaige vorhandene Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen G+J Expomedia Events GmbH.

6. Ausstellungsgüter

(1) Der Aussteller hat G+J Expomedia Events GmbH eine Liste aller wesentlichen Exponate 30 Tage vor Messebeginn zu schicken.

(2) Insbesondere müssen feuergefährliche, erschütterungs-, geruchsintensive oder Exponate, deren Vorführung mit großem Lärm verbunden sind, ausdrücklich von G+J Expomedia Events GmbH genehmigt werden.

(3) Ausstellungsstücke dürfen während der Laufzeit nicht entfernt werden. Etwaige Schäden bei Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Ausstellers.

(4) Ausstellungsgüter, die durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Messebetriebes hervorrufen, insbesondere zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung von anderen Ausstellern, Messebesuchern oder von Ausstellungsgütern anderer Aussteller führt, ist auf Verlangen von G+J Expomedia Events GmbH sofort zu entfernen.

(5) Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen und G+J Expomedia Events GmbH hierfür eine Genehmigung erteilt hat.

(6) Kommt der Aussteller dem Verlangen von G+J Expomedia Events GmbH nicht unverzüglich nach, so ist G+J Expomedia Events GmbH berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Gefahr und Kosten des Ausstellers zu entfernen. Hinsichtlich der Kosten erwirbt G+J Expomedia Events GmbH ein Pfandrecht an den Ausstellungsgütern. Diese können von G+J Expomedia Events GmbH nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen.

(7) Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von G+J Expomedia Events GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(8) Dem Aussteller erwachsen hieraus keinerlei Ansprüche gegen G+J Expomedia Events GmbH, insbesondere auf Kündigung oder Schadenersatz.

7. Haftung und Versicherung

(1) Die ordnungsgemäße Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes, der Montage und Demontage sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers.

(2) Für Verlust oder Schäden am Stand, der Standeinrichtung, an den Ausstellungsgütern oder anderen Vermögenswerten, die dem Aussteller, seinem Vertreter oder von ihm angestellten bzw. eingeladenen Personen gehören sowie sonstige Sachschäden ist die Haftung von G+J Expomedia Events GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von der Haftung sind mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen.

(3) Für Personenschäden, die Angestellte, Vertreter oder andere beim Aussteller tätige bzw. von ihm eingeladene Personen erleiden, haftet G+J Expomedia Events GmbH nur, sofern die Ursache in der Risikosphäre von G+J Expomedia Events GmbH liegt und G+J Expomedia Events GmbH ein Verschulden trifft.

(4) Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Ausstellungsgegenstände und –Einrichtungen an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden.

(5) Der Aussteller stellt G+J Expomedia Events GmbH darüber hinaus mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich von jeglichen anfallenden Regressansprüchen Dritter, die nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von G+J Expomedia Events GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, frei.

8. Werbung, Verkauf und Vorführungen

(1) Es wird ein offizieller Messekatalog herausgegeben. Der Katalogeintrag ist für Aussteller und Unteraussteller kostenpflichtig.

(2) G+J Expomedia Events GmbH ist berechtigt, die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben könnten, zu untersagen.

(3) Alle Arten von Vorführungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von G+J Expomedia Events GmbH.

(4) Trotz erteilter Genehmigung ist G+J Expomedia Events GmbH jederzeit berechtigt Vorführungen oder Werbung einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Messebetriebes führen, gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnung, die guten Sitten verstoßen, weltanschaulichen oder politischen Charakter haben.

(5) Bei Zuwiderhandlung ist G+J Expomedia Events GmbH berechtigt, dies auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden.

(6) Für die Abwicklung von Geschäften ist der Aussteller allein verantwortlich. G+J Expomedia Events GmbH kann hierfür in keiner Weise Garantien oder Verantwortung übernehmen.

9. Bewachung

(1) G+J Expomedia Events GmbH teilt dem Aussteller mit, wenn ein allgemeiner Wachdienst bestellt ist.

(2) Angesichts der Vielzahl der sich bei einer Messe auf dem Gelände befindlichen Personen kann G+J Expomedia Events GmbH jedoch in keinem Falle eine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle übernehmen.

(3) Der Aussteller hat in jedem Falle selbst für die Bewachung seines Standes und seines Ausstellungsgutes zu sorgen. Entsprechendes Wachpersonal kann nur mit der Genehmigung von G+J Expomedia Events GmbH und nur bei der von dieser zugelassenen Wachfirma beantragt und beauftragt werden. G+J Expomedia Events GmbH übernimmt für die Wachen keinerlei Haftung. Die Kosten trägt der Aussteller.

(4) Es wird empfohlen eine Diebstahlversicherung abzuschließen.

10. Vorbehalte

(1) Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Teilnahmebedingungen. Hierfür kann G+J Expomedia Events GmbH keine Haftung übernehmen

(2) Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Punkte in vollem Umfang gültig.

(3) G+J Expomedia Events GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen zu verschieben, verkürzen, verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Ereignisse, die außerhalb des Einflusses von G+J Expomedia Events GmbH liegen, dies erfordern, dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und behördliche Anordnung.

(4) Der Aussteller hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht.

(5) Die von G+J Expomedia Events GmbH hierdurch ersparten Aufwendungen sind dem Aussteller Gutzubringen.

(6) Schadensersatzansprüche des Ausstellers bestehen nicht.

(7) Bei Beschäftigungsverhältnissen sind die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des Gastgeberlandes einzuhalten.

(8) Der Aussteller hat sich ebenfalls über alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf das Ausstellungsgut, zu informieren und diese zu beachten.

(9) Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Geräte usw. entsteht, haftet der Aussteller.

(10) G+J Expomedia Events GmbH behält sich vor, die Flächenpläne, die der Anmeldung des Ausstellers zugrunde liegen, bis zum Messebeginn abzuändern. Insbesondere behält sich G+J Expomedia Events GmbH einen gegenüber der Anmeldung gleichwertige neue Platzierung des Ausstellers vor.

11. Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen

G+J Expomedia Events GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.

12. Nichteinhaltung der Bedingungen

Im Falle von Verstößen des Ausstellers gegen die Teilnahmebedingungen kann G+J Expomedia Events GmbH den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen.

13. Schlussbestimmung

(1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen als in allen Teilen rechtsverbindlich an.

(2) Zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch G+J Expomedia Events GmbH.

(3) Alle Ansprüche der Aussteller gegen G+J Expomedia Events GmbH verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.

14. Gerichtsstand

Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg/BRD vereinbart. G+J Expomedia Events GmbH ist jedoch berechtigt, am Sitz des Mieters Klage zu erheben.

15. Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.


G+J Expomedia Events GmbH
Baumwall 7
20459 Hamburg
Tel.:  +49 40 66 906 900
Fax: +49 40 66 906 800
E-mail: info@gjeme.de

Geschäftsführer: Dr. Thomas Köhl, Mag. Michael Stift
AG Hamburg HRB 96631

 

 


Parallelveranstaltungen 2008

Nutec 2008
AIRTEC 2008
AIRTEC 2008

Nano Anwender Plattform

Anwender - Fragen

Anwender - Fragen Nutzen Sie unser Expertennetzwerk. Stellen Sie uns alle Ihre Fragen rund ums Thema Nanotechnologie. weiter zum Fragenkatalog »

Suchfilter - Nanolösungen

Suchfilter - Nanolösungen Finden Sie heraus, welches Nano-Unternehmen die richtige Lösung für Ihre Branche oder gesuchte Funktionalität parat hat. weiter zum Suchfilter »

Virtuelles Matchmaking

Virtuelles Matchmaking Sie haben eine konkrete Problemstellung oder einen Innovations- bedarf für Ihr Produkt? zum virtuellen Matchmaking »

Aussteller-Anmeldung 2008

Aussteller 2008

Mit Unterstützung von

Kooperationspartner 2008

VentureCapital
Technology Review
fashion technics today
PhotonisSpectra
EuroPhotonic
nanoproducts.de
TNI
NanoS
Bentham
CNano
nanofacts
Leuze Verlag
Galvanotechnik
Photonik
HI-TECH
Digital Engineering
Autocad Magazin
Inventor Magazin
Werkstoffzeitschrift
University Journal
GIT-Verlag
CORDIS
publications.europa.eu
Nano Magazine
Industrie Anzeiger
^ top